| BERUFSBILD | ||
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Wozu braucht es Baumpflege? |
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Strassen-, Park- und Gartenbäume benötigen Pflege, weil sie besonders hohe Ansprüche erfüllen müssen: Sie werden an unnatürliche, durch Menschenhand stark veränderte und häufig nur be-dingt geeignete Standorte gepflanzt, wo ihre artspezifischen Ansprüche nicht erfüllt und sie einem grossen Verletzungsrisiko durch Verkehrsunfälle, Rasenmäher und selbst Vandalismus ausgesetzt sind. Hier sollen die Bäume gut gedeihen, kräftig und in wohlgefälliger Form wachsen, doch die Um-gebung nicht übermässig beschatten, Sicht und Bewegungsraum nicht behindern und keinesfalls die Umgebung durch Bruch gefährden. Die fachgerechte Baumpflege vereint diese Ansprüche mit einer möglichst natürlichen Erhaltung der Bäume – zum Wohlgefallen der Menschen und um der Bäume selbst willen. Fachgerechte Baumpflege folgt dem Gebot der baumbiologischen Gesetzmässigkeiten und erfolgt somit nach-haltig - letztlich auch zum langfristigen Nutzen der Menschen. Damit leistet die Baumpflege einen wesentlichen Beitrag zur Lebensqualität in dicht besiedelten Gebieten, zum Erhalt der Ökologie im urbanen Raum und zur Bremsung des Klimawandels. Gera-de in städtischen Verhältnissen, wo der Kohlendioxid-Ausstoss besonders gross ist, zählt jeder Baum, der in seinem Holz Kohlenstoffverbindungen über Jahrzehnte konserviert. Fachgerechte Baumpflege will erlernt sein. Sie setzt weitreichende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten voraus, die eine spezielle Weiterbildung erfordern. |
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Berufsportrait des Baumpflegespezialisten, der Baumpflegespezialistin |
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Die BaumpflegespezialistInnen betreuen die Bäume von der Pflanzung bis zur Fällung: |
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Bei Neupflanzungen beraten sie in der standortgerechten Artenwahl. Der gegebene Standraum, die Boden- und Um-weltverhältnisse, die artspezifischen Eigenschaften und Ansprüche und besondere Wünsche der Kundschaft bezüg-lich Lichtdurchlass, Blütentracht und Herbstfärbung werden berücksichtigt. |
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Sie bereiten den Standort artgerecht vor, kontrollieren die Qualität der Baumschulware und führen die Pflanzung fachgerecht durch – eine Arbeit von grosser Tragweite, hängt davon doch das weitere Gedeihen des Baumes ab. |
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Sie erziehen Jungbäume in die gewünschte Kronenform, so dass in späteren Jahren keine massive und unverträg-liche Eingriffe aus Sicherheitsgründen, wegen Platzmangel oder Schattenwurf vorgenommen werden müssen. |
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Pflegearbeiten
in der Baumkrone werden von den BaumpflegepezialistInnen fast
ausschliesslich mit Hilfe der Seil- |
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Sie pflegen gross gewachsene Baumkronen: Totes oder absterbendes Holz, sich konkurrierende Triebe, schlecht verankerte oder sich scheuernde Äste werden gezielt entfernt. |
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Sie lichten die Baumkronen aus, ohne ihre typische Wuchsform zu zerstören. So wird auch die Bruchsicherheit nicht vermindert. |
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Zur Erhaltung der Verkehrssicherheit entlasten sie durch geeigneten Schnitt bruchgefährdete Baumkronen oder sichern sie zusätzlich mit Hilfe von Gurtensystemen. |
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Baumkronen,
die durch unsachgemässen Kappschnitt zerstört worden sind, bauen sie
durch fachgerechte Schnitt- |
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Auf besonderen Wunsch wird die Baumkrone in eine bestimmte geometrische Form geschnitten oder in reduzierter Grösse gehalten. Der Formschnitt bedarf jahrelange Aufbauarbeit und fortwährenden Unterhalt, um die Verfremdung des Kronenaufbaus im Rahmen der baumbiologischen Gesetzmässigkeiten zu vollziehen. |
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Werden
Bäume von Baumassnahmen in Kronen- oder Wurzelraum tangiert, übernehmen
die Baumpflegespezialist- |
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Sie kontrollieren den Gesundheitszustand sowie die Stand- und Bruchsicherheit der Bäume und treffen bei Bedarf geeignete Massnahmen zu deren Verbesserung. Im Schadenfall nehmen sie eine Schadenersatzermittlung vor, die nach den Richtlinien des BSB durchgeführt wird. |
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Kranke, bruchgefährdete Bäume, deren Erhaltung nicht mehr möglich ist oder zu aufwendig wäre, werden von den Baumpflegespezialisten auch in dicht bebauter Umgebung rasch und sicher gefällt. |
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Weiterbildung zum Baumpflegespezialisten mit eidgenössischem Fachausweis |
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Die
angehenden BaumpflegespezialistInnen verfügen in der Regel über eine
abgeschlossene Berufslehre als
ForstwartIn,
LandschaftsgärtnerIn
oder
BaumschulistIn und arbeiten meist in einem Baumpflegebetrieb. Berufsbegleitend
besuchen sie in sechs einzelnen Wochenkursen (Montag-Samstag) zwischen Mai
und September den
Lehr-gang zu BaumpflegespezialistInnen mit eidg. Fachausweis, der vom BSB
Bund Schweizer Baumpflege in Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftlichen Bildungs- und
Beratungszentrum Schluechthof in Cham
alle zwei Jahre durchgeführt wird. In rund 270 Lektionen wird das
theoretische, aber absolut praxisorientierte Grundlagenwissen von
folgenden Fächern vermittelt.
In
seiner Breite und Tiefe darf sich dieser Lehrgang in der Branche
europaweit einzigartig nennen. Die praktische Baumpflegarbeit wird während
mindestens zwei vollen Jahren im Lehrbetrieb erlernt, so auch die
Klettertechnik zum Ersteigen der Baumkronen bis in ihre äussersten
Spitzen, bevor die Berufsprüfung angetreten werden darf. Die Prüfung
umfasst schriftliche, mündliche und praktische Examen in allen Fächern
und dauert in der Regel vier Tage. |
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| ● | Bodenkunde |
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| ● | Baumumfeld | |||||
| ● | Landschaftsarchitektur | |||||
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Pflanzensystematik und Taxonomie |
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● |
Pflanzenmorphologie und -anatomie |
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● |
Gehölzphysiologie |
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● |
Holzanatomie |
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● |
Baummechanik |
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● |
Abwehrmechanismen der Bäume |
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● |
Gehölzkrankheiten und -schädlinge |
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● |
Holzfäulen (holzzersetzende Pilze) |
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● |
Abiotische Schäden |
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● |
Artenkenntnisse, Arteigenschaften und Ansprüche |
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● |
Kronenpflege und Kronenschnitt |
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● |
Kronensicherung |
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● |
Baumpflanzung und Anwachspflege |
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● |
Baumschutz auf Baustellen |
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● |
Baumfällung |
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| ● | Visuelle Baumansprache und Diagnosemethoden | |||||
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● |
Schadenersatzermittlung von Bäumen |
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● |
rechtliche Grundlagen zu Gehölzen |
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● |
Pflegekonzepte und Inventare | |||||
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● |
Materialkenntnisse |
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● |
Arbeitssicherheit |
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Zulassungsbedingungen für die Berufsprüfung Gemäss Artikel 3.31 der Prüfungsordnung vom 23. Februar 2006 wird künftig zur Prüfung zugelassen, wer |
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a) |
über ein Fähigkeitszeugnis als GärtnerIn (Fachrichtungen Landschaftsgartenbau und Baumschule), LandwirtIn oder ForstwartIn verfügt, und |
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b) |
vor der Prüfung während mind. 24 Monaten (exkl. Urlaub, Militärdienst, Krankheit und Unfall) als BaumpflegerIn gemäss detailliert geführtem Rapport tätig war, und |
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c) |
einen forstlichen Motorsägelehrgang im zeitlichen Umfang von fünf Kurstagen mit Ausweis absolviert hat, und |
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d) |
in den letzten sechs Jahren einen Nothelferkurs mit Ausweis absolviert hat, und |
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e) |
einen Kurs für Fortgeschrittene in der Seilklettertechnik für Baumpflege mit Zertifikat absolviert hat. |
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f) |
Falls ein anderes als unter a) aufgeführte Fähigkeitszeugnisse vorliegt, erhöht sich die unter b) vorausgesetzte Praxiszeit auf 48 Monate. |
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Der Praxisnachweis wird ausnahmslos von allen PrüfungsanwärterInnen verlangt! Er ist lückenlos im Umfang des oben genannten Zeitraums zu erbringen. Es ist deshalb dringlich angeraten, mit dem Rapport bereits bei der Aufnahme der praktischen Weiterbildung zu beginnen. Als Grundlage dient die Rapportvorlage , die als excel-Datei hier heruntergeladen werden kann (siehe unten). |
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Schulort des Lehrgangs für Baumpflege Seit 2005 findet der Lehrgang für Baumpflege am Landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungs-zentrum LBBZ Schluechthof in Cham statt. Den KursteilnehmerInnen stehen günstige und gute Übernachtungs- und Verpflegungsmöglichkeiten am LBBZ zur Verfügung. Der Lehrgang findet jeweils in den ungeraden Kalenderjahrten statt, die Berufsprüfung jeweils im darauf folgenden Jahr Ende August. Interessierte deponieren für die Zustellung der Anmeldeunterlagen ihre Adresse bei der Geschäfts-stelle BSB (Mail, Anruf oder Fax). Mit Eröffnung des Anmeldeverfahrens werden die nötigen Unter-lagen auch zum Download bereit gestellt. |
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| Lehrgang 2013 | ||
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KW 16 15.-20. April 2013 KW 18 29. April - 4. Mai 2013 KW 23 3.-8. Juni 2013 KW 25 17.-22. Juni 2013 KW 34 19.-24. August 2013 KW 37 9.-14. September 2013 Das Einschreibeverfahren ist abgeschlossen, die Klasse voll besetzt.
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Prüfungsordnung (PDF) |
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Praxisrapport-Vorlage neu (excel-Datei) |
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| Réglement concernant l'examen (PDF) | ||
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Directives (PDF) |
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Rapport de travail (file excel) |
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Regolamento dell'esame (PDF) |
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