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MITGLIEDSCHAFT IM BSB |
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| Beitrittsbedingungen | ||
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Der
Bund Schweizer Baumpflege versteht sich als Berufsverband mit fachorientier- Interessierten Kreisen ohne Fachausweis steht der Verband als Gast offen. Gäste verfügen nicht über das Stimm- und Wahlrecht und dürfen sich nicht als Mitglied BSB ausgeben, sind aber zu jeder Veranstaltung des Verbandes zu Verbands-bedingungen eingeladen und werden mit den selben Fachinformationen bedient wie die Vollmitglieder. Ausgenommen sind die Unterlagen und Weiterbildungsseminare in Sachen Arbeitssicherheit, wovon ausschliesslich Baumpflegefirmen als Vollmit- glied zu Vorzugskonditionen in Genuss kommen. |
Einzelmitgliedschaft
Als Einzelmitglied werden ausschliesslich
Personen in den Verband aufgenommen, die den eidg. Fachausweis für
BaumpflegespezialistInnen tragen. Der jährlicher Mit- Firmenmitgliedschaft Als Firmenmitglied
werden ausschliesslich InhaberInnen von Baumpflegebetrieben mit eidg. Fachausweis für BaumpflegespezialistInnen in den Verband aufgenom- |
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Mitgliedschaft als Stadtgärtnerei Als Vollmitglied,
den Firmeninhabern gleichgestellt, werden Stadtgärtnereien in den
Verband aufgenommen, die BaumpflegespezialistInnen mit eidg. Fachausweis
be- Gast
Als Gast sind uns
alle willkommen - Einzelpersonen, Behörden und Institutionen - die ein
ernstes Interesse an fachgerechter Baumpflege hegen. Der Jahresbeitrag
beläuft sich auf CHF 150.-. Gäste verfügen über kein
Stimm- und Wahlrecht im Verbandsgeschehen, sind aber in der
Informationszustellung und an Verbandsan- |
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